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Informationen zur Einschreibung 5. Klasse

Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, dass Sie sich für das ELSA als Schule für Ihr Kind interessieren!

Der Termin für die Einschreibung für die 5. Klassen im Schuljahr 2026/27 ist am Montag, 11. Mai 2026.

Die Anmeldung wird auch dieses Jahr online und per Post stattfinden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Online-Schulanmeldung: Die Online-Schulanmeldung ist ein optionales Angebot, Ihr Kind an unserer Schule vorab anzumelden. Eine mögliche Zusage kann zum Zeitpunkt der Online-Anmeldung nicht gegeben werden. Das Angebot der Online-Schulanmeldung ist freiwillig. Alternativ können Sie auch alle benötigten Daten und Unterlagen ausdrucken und uns am Einschreibetag zur Verfügung stellen (Einwurf in unseren Schulbriefkasten bzw. Abgabe im Sekretariat).
Weitere Informationen zur Online-Schulanmeldung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen zur Online-Schulanmeldung unter Datenschutz

Über das Elternportal können Sie den Anmeldebogen ab 04.05.2026 online ausfüllen und digital abschicken (Link: https://ebgymuc.eltern-portal.org/anmeldung). Auf dieser Seite finden Sie auch die PDF-Datei “ELSA – Einschreibung 2026” zum Download. Darin finden Sie detaillierte Informationen zur Einschreibung, insbesondere auch eine Checkliste der benötigten Formulare. Bitte senden Sie uns alle relevanten Formulare per Post so zu, dass sie uns bis zum Montag, 11. Mai 2026, erreichen oder kommen Sie am 11. Mai von 9:00 Uhr-12:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) persönlich vorbei, um die Unterlagen abzugeben. WICHTIG: Wenn Sie die Formulare digital ausfüllen möchten, kann es notwendig sein, die PDF-Datei NICHT im Browser zu öffnen, sondern mit einem externen Programm wie z. B. Adobe Acrobat Reader.

Bitte beachten Sie unbedingt:

Bei der Einschreibung können Sie Ihr Kind für unsere offenen Ganztagsangebote anmelden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage.

Außerdem wählen Sie bei der Einschreibung bereits die gewünschte zweite Fremdsprache Ihres Kindes (ab Jgst. 6: Französisch oder Latein) sowie den gewünschten Zweig (ab Jgst. 8: sprachlich oder naturwissenschaftlich-technologisch). Zwar können beide Wünsche noch jeweils ein halbes Jahr vor der entsprechenden Jahrgangsstufe geändert werden, jedoch berücksichtigen wir bei der Bildung der 5. Klassen die Wahl der zweiten Fremdsprache, so dass ein späteres Umwählen oder andere organisatorische Gründe einen Klassenwechsel in der Jgst. 6 zur Folge haben können.

Die Einschreibung Ihres Kindes am ELSA ermöglicht zwar den Besuch eines Gymnasiums, stellt jedoch keine Garantie für die Aufnahme an unserer Schule dar.

An den städtischen Gymnasien gelten im Falle eines Überhangs an Bewerber:innen folgende Vorgaben: Geschwister unserer Schüler:innen werden bevorzugt aufgenommen. Darüber hinaus ist das einzige weitere Aufnahmekriterium die Entfernung zwischen Wohnort und Schule. Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern – und auch aus Fairnessgründen gegenüber anderen Bewerber:innen – erwarten wir, dass die angegebene Adresse dem tatsächlichen Wohnort entspricht.

Wir bitten Sie unbedingt davon abzusehen, im Vorfeld Bewerbungsschreiben, in denen Sie subjektiv wichtige Gründe für die Aufnahme Ihres Kindes nennen, abzugeben oder diesbezüglich telefonisch mit der Schulleitung Rücksprache zu halten, da wir an die genannten städtischen Vorgaben gebunden sind.

Der Probeunterricht findet am 19., 20. und 21. Mai 2026 am Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasium, Peslmüllerstr. 6, 81243 München, statt. Bitte beachten Sie die Informationen zum Probeunterricht.

1. Schultag:  Dienstag, 15. September 2026 um 8.00 Uhr

Weitere wichtige Termine zu Einschreibung, Ferien, Prüfungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.km.bayern.de/termine/schulanmeldungen

 

Dear parents,

thank you for choosing Städtisches Elsa-Brändström-Gymnasium to be your child’s school!

We would like to conduct enrolment via internet and by mail. Please go to this website to fill out the necessary forms. There you will also find more information in the PDF-file “ELSA – Einschreibung 2026”.

 

[Stand der Informationen: 15.04.2026]

Icon für FAQ

Probeunterricht

Am Probeunterricht müssen folgende für die 5. Klasse angemeldeten Schüler*innen
teilnehmen:

  • Schüler*innen aus der 4. Klasse Grundschule, deren Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde schlechter als 2,33 ist.
  • Alle nicht aus einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule kommenden Schüler*innen, d.h. Kinder, die in der 4. Klasse eine private, staatlich genehmigte Grundschule ohne Zeugnisberechtigung besucht haben (z. B. Montessorischulen, Rudolf-Steiner-Schulen, Waldorfschulen, Bavarian International School, Munich Internation School, Deutsch-Französische-Schule Lycée Jean Renoir, etc.).
  • Schüler*innen aus anderen Bundesländern ohne entsprechenden Eignungsvermerk nach Rücksprache mit der Schulleitung.

Schüler*innen aus der 5. Klasse einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittel- oder Realschule können aufgrund der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis in die 5. Klasse eines Gymnasiums eintreten (mindestens Notendurchschnitt 2,00 bzw. 2,50). Alle anderen Schüler*innen müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen.

Sie haben Ihr Kind am Städt. Elsa-Brändström-Gymnasium für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe angemeldet. Für die endgültige Aufnahme muss Ihr Kind am Probeunterricht für das Gymnasium teilnehmen. Der Probeunterricht findet in diesem Jahr am Städt. Bertolt-Brecht-Gymnasium, Peslmüllerstr. 6, 81243 München, statt. 

Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die Termine für den Probeunterricht mitteilen und Sie bitten, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind pünktlich in der Schule erscheint.

Mitzubringen sind:

1. Schreibmaterialien

2. ein an die Eltern adressierter und freigemachter DIN A5-Briefumschlag für die Benachrichtigung über das Ergebnis des Probeunterrichts

3. Pausenverpflegung

Voraussichtlicher* Terminplan:

Dienstag, 19. Mai 2026
08:00 – 11:30 Uhr    
Deutsch und Mathematik schriftlich 

Mittwoch, 20. Mai 2026
08:30 – 11:30 Uhr    
Deutsch und Mathematik schriftlich

Donnerstag, 21. Mai 2026
08:30 – 11:00 Uhr    
Deutsch und Mathematik mündlich

Die Schüler*innen treffen sich am Dienstag, den 19. Mai 2026 um 7:45 Uhr, am Haupteingang des Städt. Bertolt-Brecht-Gymnasium, Peslmüllerstr. 6, 81243 München (Tel.: 089/233 857 00).

Die Kinder können am Dienstag und Mittwoch jeweils um 11:30 Uhr und am Donnerstag bereits um 11:00 Uhr im Foyer der Schule wieder abgeholt werden.

Die Benachrichtigung über das Ergebnis des Probeunterrichts erfolgt am Donnerstag, den 21. Mai 2026, abends, per E-Mail.

Es wird gebeten, von telefonischen Rückfragen Abstand zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Angela Rosenlehner, StDin

Unterstufenkoordinatorin

*Bitte beachten Sie, dass im Falle von Zeitverlängerungen aufgrund eines Nachtseilsausgleichs einzelner Schüler:innen der Zeitplan entsprechend angepasst werden muss.

Sehr geehrte Eltern, bitte beachten Sie folgende Informationen:

  • Erkrankt ein*e Schüler*in vor oder während des Probeunterrichts und nimmt trotzdem an der Prüfung teil, so kann die Krankheit nicht im Nachhinein als Grund für verminderte Leistungsfähigkeit geltend gemacht werden.
  • Im Krankheitsfall ist die Schule unverzüglich zu verständigen. Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis gilt nur dann als genügender Nachweis der Erkrankung, wenn es auf Feststellungen beruht, die eine Ärztin oder ein Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
  • Bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres einen weiteren Probeunterricht ein. (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GSO)
  • Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde (§ 3 Abs. 5 Satz 1 GSO).
  • Möglichkeiten bei nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium:
  • Schüler*innen mit einem Notendurchschnitt von 2,66 aus D, M und HSU im Übertrittszeugnis, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, können an einer Realschule aufgenommen werden.
  • Schüler*innen mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die im Probeunterricht des Gymnasiums in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, können gemäß § 2 Abs. 4 RSO an der Realschule aufgenommen werden.
  • Schüler*innen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, können gemäß § 2 Abs. 4 GSO dennoch am Gymnasium aufgenommen werden, wenn deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.
  • Schüler*innen mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die im Probeunterricht des Gymnasiums mindestens einmal die Note 5 oder schlechter erhalten haben, können gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 RSO am Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen.
  • Nachteilsausgleich und Notenschutz wegen Lese- und Rechtschreibstörung, Lesestörung oder Rechtschreibstörung kann im Probeunterricht nur gewährt werden, wenn ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten und eine schulpsychologische Stellungnahme vorliegen. Beim Übertritt ans Gymnasium ist ein eventuelles Gutachten über das Vorliegen einer Lese- und Rechtschreibstörung, Lesestörung oder Rechtschreibstörung bei der Schulpsychologin neu zu beantragen. Ein fachärztliches Gutachten (nach April 2026 ausgestellt) beschleunigt die Prüfung der Anerkennung.

gez. Silke Karl, StDin

stellv. Schulleiterin